Patentfähigkeitsbewertung für IP-Teams

Den Stand der Technik sehen. Den Anspruch verstehen. Über den nächsten Schritt entscheiden.

Stand der Technik, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und Anspruchsvorschläge. Jeweils mit den geprüften Dokumenten verknüpft.

Screening-Ergebnisse zur fachlichen Prüfung, kein Rechtsgutachten.

Ein Anspruch. Eine Quelle. Ein dokumentiertes Ergebnis.

Berichtsauszug (Englisch)

Illustrative Demonstrationsbewertung mit synthetischen Belegen, kein Mandantenfall.

Anspruchsmerkmal

Wählen Sie ein Merkmal, um die zugehörige Quellenpassage zu sehen.

Quellenpassage

D1EP3284412Claim 1; paragraph [0021]
A flexible polymeric substrate shaped to conform to the interior of a shoe.

Illustrative Passage aus dem synthetischen Beispiel.

Bewertungsgrundlage

3 of 5counted features

Full overlap recorded in this synthetic document. Novelty of the whole claim and inventive step are considered separately.

Das Beispiel im Zusammenhang lesen (Englisch)
Vollständigen Beispielbericht öffnen (Englisch)
Status der Bewertung

Jede Bewertung benennt die geprüften Dokumente, zeigt, wo jedes Anspruchsmerkmal offenbart ist, und hält fest, was ungeklärt bleibt. Nachfolgend ein Auszug aus dem öffentlichen Demonstrationsbericht, der auf synthetischen Belegen beruht, damit das Format offen eingesehen werden kann.

Novelty

Recorded finding

Read the recorded single-document finding and its evidence qualifications.

Inventive step

See reasoned assessment

See the inventive-step chapter for the recorded routes, completion status and unresolved requirements.

Proposed claim changes

Review the proposed wording

The assessed source claim remains the basis. Proposed changes and their support are identified separately in Proposed claim changes.

So funktioniert es

Vom Anspruch zur dokumentierten Entscheidung

  1. Quelle und Anspruch bereitstellen

    Laden Sie das Originaldokument hoch oder rufen Sie eine veröffentlichte Patentschrift ab. Bestätigen Sie den Anspruch und das dokumentierte Anmelde- oder Prioritätsdatum. Eigene Dokumente zum Stand der Technik können Sie während der Dokumentenprüfung hinzufügen.

  2. Die Belege prüfen

    Sie geben das Merkmalsmodell, die Suchbegriffe und die Dokumentenauswahl frei, bevor die Analyse läuft, und können das Ergebnis an jeder der sechs Freigabestufen bearbeiten.

  3. Bewertung erhalten

    Neuheit und erfinderische Tätigkeit, getrennt bewertet, mit den Belegen neben jedem Ergebnis, dazu Anspruchsvorschläge mit ihrer Stütze. Bereitgestellt im Web und als PDF.

Wer damit arbeitet

Eine gemeinsame Grundlage für fachliche Beurteilungen

Technologietransfer

Technologietransferstellen an Hochschulen

Prüfen Sie Offenbarungen von Forschenden auf einer einheitlichen, dokumentierten Grundlage, bevor Sie entscheiden, welche Fälle an externe Patentanwälte gehen.

Unternehmensinterne IP-Abteilung

Organisationen mit umfangreichem IP-Portfolio

Geben Sie jeder Offenbarung dieselbe dokumentierte Erstprüfung, bevor sie in den Aktenbestand aufgenommen wird.

Patentpraxis

Patentanwälte und Patentberater

Beginnen Sie mit einer Neuheitsmatrix je Merkmal, Argumentationslinien zur erfinderischen Tätigkeit und Anspruchsvorschlägen mit Fundstellen statt mit einem leeren Blatt.

Umfang

Belege mit klaren Grenzen

Quellen

  • Patentdaten des Europäischen Patentamts (EPO)
  • Öffentliche Daten von Google Patents, mit Quellenlinks
  • Wissenschaftliche und technische Literatur über Crossref
  • Dokumente, die Sie dem Fall hinzufügen, etwa Produktliteratur oder Normen

Einschränkungen

  • Eine allgemeine Websuche ist keine Quelle.
  • Suchanfragen laufen auf Englisch. Die Recherche in chinesischer, japanischer und koreanischer Originalsprache ist optional und standardmäßig deaktiviert.
  • Die Ergebnisse sind Screening-Ergebnisse zur fachlichen Prüfung, kein Rechtsgutachten und keine Prognose der Patenterteilung.

Prüfen Sie den Bericht, bevor Sie entscheiden

Lesen Sie den vollständigen Demonstrationsbericht oder fragen Sie eine Vorführung des Arbeitsablaufs an.

Screening-Ergebnisse zur fachlichen Prüfung, kein Rechtsgutachten.